Patientenfürsprecher / Informations-, Beratungs- und Beschwerdestellen

Warum Patientenfürsprecher und Beschwerdestellen?
Menschen mit psychischen Erkrankungen ist es oft nicht möglich, ihre Rechte und Interessen gegenüber Psychiatern und anderen Therapeuten, Pflegepersonal, sozialen Diensten, Beratungsstellen und anderen Institutionen in vollem Umfang wahrzunehmen. Die ehrenamtlich und unabhängig arbeitenden Patientenfürsprecher und Beschwerdestellen haben es sich zur Aufgabe gemacht, Psychiatriepatienten und ihre Angehörigen bei Beschwerden zu unterstützen. Die Beschwerden können sich sowohl auf den stationären Bereich wie auch auf den ambulanten und komplementären Bereich beziehen. Die Unterstützung erfolgt kostenfrei, aber ohne Rechtsberatung.

Die Patientenfürsprecher und Beschwerdestellen sind vom Land- bzw. Stadtkreis legitimiert.

Ansprechpartner finden Sie in der Übersicht „Wegweiser Psychiatrie 2020“ vom Ministerium für Soziales und Integration (wird zurzeit überarbeitet und aktualisiert vom Ministerium). Diese Übersicht finden Sie  hier.

Aufgenommen sind hier die vom Stadt- oder Landkreis bestellten, ehrenamtlich tätigen Patientenfürsprecherinnen und bzw. Patientenfürsprecher sowie die vom Stadt- oder Landkreis eingerichteten Informations-, Beratungs- und Beschwerdestellen. Sie beraten betroffene Bürgerinnen und Bürger und ihre Angehörigen, nehmen Anregungen und Beschwerden entgegen, wirken in Zusammenarbeit mit den Betroffenen auf eine Problemlösung hin und arbeiten eng mit den Gemeindepsychiatrischen Verbünden zusammen.

Nicht berücksichtigt wurden hingegen die im Rahmen des klinikeigenen Qualitätsmanagements beschäftigten Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher an Krankenhäusern. Auch die Krankenhausseelsorgerinnen und -seelsorger der Kirchen sind nicht genannt.