Diskussionspapier: Überlegungen zu Finanzierungschancen für ambulante Krisen- und Notfalldienste

Vorbemerkung
Absichtserklärungen, die psychiatrische Notfall- und Krisenversorgung flächendeckend auszubauen, finden sich sowohl im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition im Bund als auch im Koalitionsvertrag der schwarz-grünen Landesregierung. Die Notwendigkeit der Schaffung von offenen Anlaufstellen in persönlichen Krisensituationen, die insbesondere außerhalb üblicher Dienstzeiten voraussetzungslos ansprechbar sind, wird also uneingeschränkt anerkannt. Sie müsste nicht im Katalog wesentlicher politischer Vornahmen stehen, wenn eine klare Zuständigkeit aus dem SGB ableitbar wäre. In dieser Situation liegt es in der politischen Verantwortung des Sozialministeriums, die notwendigen Akteure zusammenzubringen, an ihre Mitverantwortung für eine gemeinsame Lösungsfindung zu erinnern.

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